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   BGH, 14.05.2008 - XII ZR 171/06   

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https://dejure.org/2008,12078
BGH, 14.05.2008 - XII ZR 171/06 (https://dejure.org/2008,12078)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2008 - XII ZR 171/06 (https://dejure.org/2008,12078)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - XII ZR 171/06 (https://dejure.org/2008,12078)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Mietvertrages wegen Zahlungsverzugs auf Grund des Nichtverschaffens des Gebrauchs der Mietsache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietbesitz vor Vertragsabschluss; Gebrauch der Mietsache

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Parteivortrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 14.05.2008 - XII ZR 171/06
    Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Nichtzulassungsbeschwerde ist begründet, denn das Berufungsgericht hat bei seiner Entscheidung Teile des unter Beweis gestellten und hinreichend substantiierten Sachvortrags der Klägerin übergangen und damit deren Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02 - NJW 2005, 2710).
  • LAG Niedersachsen, 20.03.2012 - 3 Sa 384/11

    Lückenhafte Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel bei außerordentlicher

    Eine derartige planwidrige Unvollständigkeit liegt dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, wenn also ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BAG, Urteil vom 09.12.2008 - 3 AZR 431/07; BGH, Urteil vom 17.01.2007 - XII ZR 171/06 - BGHZ 170, 311 = NJW-RR 2007, 687).
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